Kurkarten-Anmeldung
Als Gast in der Gemeinde Lohberg müssen Sie sich, nach den Vorschriften des Meldegesetzes,
innerhalb von zwei Tagen nach Ihrer Ankunft, auch ordnungsgemäß anmelden.
Der entsprechende Anmeldeblock liegt bei Ihrem Gastgeber auf.
Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag:
1. Für Einzelpersonen 0,50 EUR
2. Für Familien
für die erste Person 0,50 EUR
für die zweite Person 0,50 EUR
für die dritte und jede weitere Person 0,20 EUR
zu einer Familie gehören nur die Ehegatten und die wirtschaftlich von Ihnen abhängigen Kinder.
3. Kinder
bis 6 Jahre frei
von 7 – 16 Jahren 0,20 EUR
4. Sonstige Personen
Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von einhundert Prozent sowie Begleitpersonen
von behinderten Gästen – wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung
oder durch Eintrag in einem Behindertenausweis nachgewiesen ist – sind kurbeitragsfrei.
Die Befreiung wird nur nach Vorlage eines entsprechenden Behindertenausweises gewährt.
Der Kurbeitrag wird vom
Gastgeber erhoben und an die Kommune abgeführt. Die Verwendung des
Kurbeitrages ist gesetzlich geregelt.
Die Einnahmen hieraus werden für die Erweiterung, Pflege und
Instandhaltung der Kur- und Freizeiteinrichtungen genutzt.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme-Vertrag
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte
Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls
eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2a. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2b. Bitte beachten Sie bei Gruppenbuchungen:
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine
Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Gastwirt (Hotelier/Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadensersatz zu zahlen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Richtsätze: 20% bei Ü/F, 40% bei einer Verpflegungsleistung und 10% bei einer Ferienwohnung.
5a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den
nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Reiserücktritt
Buchen ohne Risiko. Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst
man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland. Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungs-
bestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast –
aus welchen Gründen auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Be-
herbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weiterver-
mietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadensersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die
Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so
z. B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis.
Damit Sie vor solchen, jederzeit möglichen Risiken geschützt sind, empfehlen wir Ihnen, eine Reise-
rücktrittsversicherung abzuschließen.
Nähere Informationen
Info-Telefon der Tourist-Information
Lohberg: 09943 / 941313
Reiserücktrittsversicherung
Alle Infos zum Thema Reiserücktritt-
versicherung erhalten Sie bei unserem
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versicherung AG: www.erv.de